Tennisbetrieb ab 19.05.2021

Administrator (esvadmin) on 22.5.2021

Lockerungsverordnung

Die ab 19.05.2021 gültige Lockerungsverordnung ( 214. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - COVID-19-Öffnungsverordnung – COVID-19-ÖV und 1. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung) bringt auch einige Änderungen im Tennisbetrieb. Ihr findet daher unter denn angegebenen Links:

 

Die ab 19.05.2021 gültige Hausordnung und das Präventionskonzept für den Tennisbetrieb beim ESV Sigmundsherberg!

 

Eine Kurzinfo zum Tennisbetrieb beim ESV Sigmundsherberg!

 

Einen Flyer des ÖTV mit weiteren Informationen!

 

Besonders wichtige Punkt:

 

  • es gilt die 3-G-Regel (getestet, genesen oder geimpft)
  • Maskenpflicht und Mindestabstand laut o.a. Hausordnung und gesetzlicher Vorgaben
  • Einhaltung der Hygienerege lnlaut o.a. Hausordnung und gesetzlicher Vorgaben
  • Buchung der Plätze über das Buchungs-Tool im Voraus unter Angabe alle Spielpartner mit Vor- und Zuname
  • Für Zuseher, die sich länger als 15 Minuten auf der Sportstätte aufhalten, gilt eine Registrierungspflicht über am Tennisplatz aufliegende Anwesenheitslisten, welche selbstständig (Name, Tel.-Nr.) auszufüllen sind.
  • Personen, die sich nicht an die Vorgaben halten, können von der Sportstätte verwiesen werden. Für allfällige Strafen, die wegen widerrechtlichem Handeln einer Person von der Behörde verfügt werden, kann sich der Verein an der betreffenden Person schadlos halten.

 

Wir ersuchen euch die Regeln einzuhalten um so gemeinsam und gesund den Tennisbetrieb beim ESV aufrechterhalten zu können.

 

Die Vereinsleitung!

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